Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sanitätsdienstleistungen der Firma Helfer vor Ort-Nord:

1. Vertragsgegenstand

1. Die Firma Helfer vor Ort-Nord bietet Sanitätsdienstleistungen für Veranstaltungen an. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung von qualifiziertem Sanitätspersonal, Sanitätsmaterialien und -geräten.

2. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Helfer vor Ort-Nord zustande. Eine mündliche oder telefonische Auftragserteilung bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Helfer vor Ort-Nord.

3. Leistungen

Die Firma Helfer vor Ort-Nord stellt qualifiziertes Sanitätspersonal in ausreichender Anzahl und passender Qualifikation zur Verfügung. Die Anzahl und Qualifikation des Personals wird individuell auf die Veranstaltung abgestimmt. Das Sanitätspersonal ist mit den notwendigen Sanitätsmaterialien und -geräten ausgestattet. Die Leistungen umfassen die Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen, die Organisation und Überwachung von Rettungseinsätzen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Rettungsdiensten.

4. Haftung

Die Firma Helfer vor Ort-Nord haftet für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Sanitätspersonals verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Die Haftung für Schäden, die nicht durch das Sanitätspersonal verursacht wurden, wird ausgeschlossen.

5. Vergütung

Die Vergütung für die Sanitätsdienstleistungen der Firma Helfer vor Ort-Nord wird individuell vereinbart und richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen. Die Vergütung umfasst die Kosten für das Sanitätspersonal, die Sanitätsmaterialien und -geräte sowie eventuell anfallende Anfahrtskosten.

6. Zahlungsbedingungen:

Die Firma Helfer vor Ort-Nord stellt dem Kunden eine Rechnung über die vereinbarten Leistungen aus. Die Zahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Helfer vor Ort-Nord berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% der Rechnungssumme zu erheben. Pro vergangenen 7 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung werden zusätzlich 5% Verzugszinsen berechnet, bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung.

7. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung ausfällt oder verschoben wird.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Helfer vor Ort-Nord.

9. Absage/Rücktritt vom Vertrag

Im Falle einer Absage oder eines Ausfalls der Veranstaltung innerhalb von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Termin behält sich die Firma Helfer vor Ort-Nord das Recht vor, 85% der im Angebot veranschlagten Kosten trotzdem zu berechnen und in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Absage oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Veranstalter liegen, wie z.B. Unwetterlagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sanitätsdienste